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   AG Bochum, 07.06.2011 - 44 C 59/11   

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https://dejure.org/2011,28409
AG Bochum, 07.06.2011 - 44 C 59/11 (https://dejure.org/2011,28409)
AG Bochum, Entscheidung vom 07.06.2011 - 44 C 59/11 (https://dejure.org/2011,28409)
AG Bochum, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 44 C 59/11 (https://dejure.org/2011,28409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reparatur in einer gleichwertigen und nicht markengebundenen Fachwerkstatt ist dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls zumutbar; Zumutbarkeit der Reparatur in einer gleichwertigen und nicht markengebundenen Fachwerkstatt nach einem Verkehrsunfall; Schadensersatz zur ...

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reparatur in einer gleichwertigen und nicht markengebundenen Fachwerkstatt ist dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls zumutbar; Zumutbarkeit der Reparatur in einer gleichwertigen und nicht markengebundenen Fachwerkstatt nach einem Verkehrsunfall; Schadensersatz zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Recht auf markengebundene Werkstatt - Geschädigter müsste Gründe für eine Unzumutbarkeit vorlegen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Bochum, 07.06.2011 - 44 C 59/11
    Der Kläger macht auch nicht geltend, dass das Fahrzeug vor dem Unfall stets in der markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert worden sei (zu diesem Erfordernis vgl. BGH NJW 2010, 2118).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bochum, 07.06.2011 - 44 C 59/11
    Der gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zur Wiederherstellung der beschädigten Sache "erforderliche" Geldbetrag ist nach ständiger Rechtsprechung objektiv, ex post zu ermitteln (vgl. BGH NJW 2007, 1450 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Bochum, 07.06.2011 - 44 C 59/11
    Erforderlich in diesem Sinne ist der Betrag, den ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten zur Wiederherstellung des Schadens eingesetzt hätte (ständige Rspr., zuletzt BGH NJW 2010, 2941 ff.).
  • AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

    Da die Versicherung nicht auf die erste Anforderung zur Zahlung leistete und Abzüge vornahm, die juristisch diskussionswürdig sind und bei denen die Rechtsprechung uneinheitlich dahingehend ist, ob solche Abzüge vorzunehmen sind oder nicht, (vgl. stellvertretend nur jüngst für den Zuspruch der Verbringungskosten: AG Mannheim v. 28.01.2011 - 10 C 269/10; AG Bielefeld v. 12.01.2011 - 4 C 316/10; dagegen AG Iserlohn v. 17.03.2011 - 41 C 362/10; AG Düsseldorf v. 14.03.2011 - 39 C 14501/10; AG Bochum v. 07.06.2011 - 44 C 59/11; AG Stuttgart v. 20.04.2007 - 42 C 7512/06) konnte sich die Geschädigtenseite veranlasst sehen, einen externen Anwalt einzuschalten.
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